Pflege


15 Jahre Erfahrung in der Pflege
 

Der Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit – das ist für uns Ziel und Selbstverständlichkeit zugleich.


Egal, wobei Sie Hilfe und Unterstützung benötigen, wir bieten Ihnen umfangreiche Pflegeleistungen, abgestimmt auf ihre persönlichen Bedürfnisse, die Ihnen ein weitgehend selbständiges Leben in Ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen.

Häusliche Pflege

Wir pflegen Sie in Ihrer gewohnten Umgebung mit dem Ziel, Ihre noch vorhandene Selbständigkeit weitgehend zu erhalten und Sie optimal zu versorgen.

Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung

Wir führen bei Ihnen vor Ort alle von Ihrem Hausarzt oder Facharzt verordneten Behandlungspflegen durch, ohne dass Sie außer Haus müssen, um eine Behandlung zu erhalten.

Wundversorgung

Gemeinsam mit zertifizierten Wundschwestern betreuen wir Sie in der Wund­versorgung und halten engen Kontakt zu Ihrem Hausarzt, um auf jede Veränderung adäquat und zeitnah reagieren zu können.

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Ihre pflegenden Angehörigen sind verhindert, krank oder im Urlaub? Ihnen stehen 1.612 € pro Jahr für die Ver­hinderungs­pflege zu. Dazu kommen – je nach Pflegegrad – noch einmal die Pauschale für eine Kurz­zeitpflege. Beide können Sie zusätzlich auch für Ihre Pflege einsetzen.

Überleitung nach Krankenhausaufenthalt

Direkt nach Ihrer Entlassung aus einem Krankenhaus übernehmen wir Ihre weitere Versorgung und stimmen alle notwendigen Maß­nahmen und empfohlenen Behandlungen mit dem Krankenhaus und ihrem Hausarzt für Sie ab.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Um Ihre Angehörigen und Sie zu unterstützen, übernehmen wir auch gern hauswirt­schaftliche Tätigkeiten für Sie. Das können die wöchentliche Unterhalts­­reinigung Ihrer Wohnung, das Wäsche waschen oder der Einkauf sein.

Entlastungs- und Betreuungsleistungen

Ab Pflegegrad 1 stehen jedem zu Pflegenden monatlich 125€ Entlastungsbeitrag für Angehörige zu (Pflegestärkungsgesetz II). 
Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Entlastungsgeld bis 30. Juni des Folgejahres nutzen

Sofern Sie den monatlichen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungs­leistungen nicht voll ausschöpfen, wird der verbliebende Betrag jeweils auf den darauffolgenden Kalendermonat übertragen. Leistungen, die Sie am Ende eines Kalenderjahres nicht benötigten, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Anschließend verfällt der Restbetrag des Entlastungsgeldes endgültig.

  

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Andere über uns


„Sie tun so vieles für mich und für andere Patienten. In meinem Alter kann man sagen, so macht ihr das richtig und macht weiter so.“

– I. K. | Kundin im Bereich Betreuung

„Das Team was uns betreut, das sind ganz tolle Frauen, die sich täglich um mich und meine Frau kümmern.
Das ist wirklich schön. Und da danken wir dem Team.
Es gibt uns immer wieder ein neues Lebensgefühl.“

– W. E. | Kunde im Bereich Pflege

Fragen & Antworten


Was über­nimmt die Pflege­kasse bei Vorliegen eines Pflege­grades?

Als Pflegesachleistungen werden Leistungen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und Hauswirtschaft bezeichnet, die Personen mit einem Pflegegrad (oder als Selbstzahler) von unseren ambulanten Pflegediensten in Strausberg in Anspruch nehmen können. Die Höhe des Zuschusses zu den Pflegekosten durch die Pflegekasse hängt vom Pflegegrad ab.

Ich möchte meinen Angehörigen selbst pflegen, aber auch für bestimmte Verrichtungen einen Pflegedienst beauftragen. Geht das?

Ja, Angehörigenpflege und Leistungen des mobilen Pflegeteams lassen sich miteinander kombinieren. Das Pflegegeld wird hierbei prozentual um den Teil gekürzt, der von der Pflegesachleistungen (Pflegestufensatz) in Anspruch genommen wurde.

Was ist ein Beratungs­besuch bei Pflege­geldbezug?

Wer sich durch Angehörige oder andere Pflegepersonen versorgen lässt, erhält dafür von der Pflegekasse, gestaffelt nach der Pflegestufe, ein monatliches Pflegegeld. Voraussetzung für die monatliche Zahlung ist der regelmäßige Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft. Bei einem solchen Beratungsbesuch verschaffen sich unsere geschulten Pflegeberater (Kranken- oder Altenpflegepersonal) einen Überblick über die häusliche Pflegesituation, stehen für Fragen zur Verfügung, geben Tipps und empfehlen bei Bedarf weitere Maßnahmen oder Leistungen.

Was ist eine einge­schränkte Alltags­kompetenz und welche Leistungen gibt es dafür?

Der Gesetzgeber spricht dann von einer so genannten „eingeschränkten Alltagskompetenz“. Unterstützungsangebote können hier zum Beispiel die Hilfe beim Beibehalten eines geregelten Tagesablaufes, die Motivation zu tageszeitlichen Aktivitäten wie Essen, Schlafen, Körperpflege oder zusätzliche Betreuung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung sein.

Seit dem 01.01.2017 werden aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes die Pflege- und Betreuungsbedarfe, die aus einer eingeschränkten Alltagskompetenz resultieren automatisch im Pflegebedürftigkeitsgutachten berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat diese besonderen Bedarfe daher auch finanziell in den Pflegegraden berücksichtigt.

Welche Möglich­keiten gibt es, wenn ein Ange­höriger an der Pflege verhindert ist?

Zur zeitweiligen Entlastung oder bei Verhinderung von Pflegepersonen (Urlaub, Krankheit, Termine) stellt die Pflegeversicherung bei Vorliegen aller Bedingungen zusätzliche Leistungen zur Verfügung, damit die Pflege und Betreuung während der Abwesenheit durch das mobile Pflegeteam sichergestellt werden kann. Das Budget der Verhinderungspflege kann auch zur (Mit-) Finanzierung der Tagespflege genutzt werden.
100% Verhinderungspflege 1.612
50% Kurzzeitpflege €806
Summen für 6 Wochen pro Jahr €2.418 €

Ich komme zu Hause ganz gut zurecht, bräuchte aber Um­bauten. Welche Unter­stützung kann ich bekommen?

Um in der eigenen Wohnung eine sichere und pflegegerechte Umgebung zu schaffen, können Personen mit Pflegestufe einmalig pro Pflegegrad einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € von der Pflegekasse erhalten. Das bedeutet, bei jeder Höherstufung des Pflegegrades stehen Ihnen erneut 4.000 €, wenn noch nicht alle notwendigen Maßnahmen realisiert werden konnten.

Dieser Betrag kann zum Beispiel für den Ausbau von Türschwellen, zur Verbreitung von Türen, für Anpassungen im Badezimmer (Barrierefreiheit), für Installation von Treppenliften und für vieles mehr genutzt werden. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen muss bei Pflegekasse beantragt werden und erfolgt als Kostenerstattung nach Einreichen der Rechnung/en.

Welche Pflege­hilfsmittel erhalte ich von der Kranken- oder Pflegekasse?

Um die häusliche Pflege zu erleichtern, stellen die Kranken- oder Pflegekassen je nach Art und Grund für den Hilfsmittelbedarf zum Beispiel Rollatoren, Rollstühle, Lagerungshilfen, Pflegebetten und vieles mehr zur Verfügung oder übernehmen die Kosten.


Darüber hinaus bezuschusst die Pflegekasse monatlich für pflegerische Verbrauchsmaterialien (z.B. Bettschutzunterlagen, Inkontinenzmaterialien, Händedesinfektion und Handschuhe) seit Januar 2021 monatlich 60 €. Diese können Sie ganz einfach bei Ihrer Pflegekasse beantragen bzw. anfordern. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gern an!

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10:00 – 16:00 Uhr in unserem Büro.

03341/46 88 66-2

Prötzeler Chaussee 1
15344 Strausberg

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